In Deutschland gilt ab heute ein neues Gesetz für die Staatsbürgerschaft.
Viele Menschen, die hier leben und arbeiten, freuen sich sehr. Bisher musste man acht Jahre in Deutschland wohnen. Jetzt reichen schon fünf Jahre. Wer besonders gut Deutsch spricht, kann den Pass sogar schon nach drei Jahren bekommen.
Außerdem darf man seinen alten Pass in den meisten Fällen behalten.
Das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht ist offiziell in Kraft getreten. Zuwanderinnen und Zuwanderer können sich künftig bereits nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts einbürgern lassen – bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach drei Jahren.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die prinzipielle Akzeptanz der Mehrstaatigkeit. Bewerber müssen ihren bisherigen Pass nicht mehr abgeben. Voraussetzung bleiben ein gesicherter Lebensunterhalt und Sprachkenntnisse auf B1-Niveau.
Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Staatsangehörigkeitsgesetzes adaptiert die Bundesrepublik internationale Best-Practice-Standards moderner Einwanderungsgesellschaften.
Die Verkürzung der Mindestaufenthaltsfristen sowie die generelle Zulassung von Mehrstaatigkeit zielen darauf ab, qualifizierte Fachkräfte dauerhaft an den Standort Deutschland zu binden. Gleichzeitig verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Germany has officially overhauled its nationality legislation, reducing the required residency period for naturalization from eight to five years.
Candidates demonstrating outstanding language mastery and civic engagement can qualify after just three years. Furthermore, dual citizenship is now permitted by default.
Modernes Staatsangehörigkeitsrecht: Kürzere Fristen und doppelte Staatsbürgerschaft
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht: Mehrfache Staatsbürgerschaft und kürzere Fristen.
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Das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht ist offiziell in Kraft getreten. Zuwanderinnen und Zuwanderer können sich künftig bereits nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts einbürgern lassen – bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach drei Jahren.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die prinzipielle Akzeptanz der Mehrstaatigkeit. Bewerber müssen ihren bisherigen Pass nicht mehr abgeben. Voraussetzung bleiben ein gesicherter Lebensunterhalt und Sprachkenntnisse auf B1-Niveau.