BERLIN — Bundesinnenminister Alexander Dobrindt möchte die Pläne für eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin verhindern. Mit einem neuen Investitionsschutzgesetz sollen die Hürden für Enteignungen deutlich erhöht werden.
Das geplante Bundesgesetz sieht vor, dass Entschädigungen künftig nur in Geld, unmittelbar und zum vollen Verkehrswert gezahlt werden müssen. Zudem soll eine Vergesellschaftung rechtlich nur noch als letztes Mittel zulässig sein, wenn andere wohnungspolitische Instrumente versagt haben.
Hintergrund sind die laufenden Koalitionsverhandlungen in der Hauptstadt, wo Parteien die Enteignung von Immobilienkonzernen mit mehr als 10.000 Wohnungen prüfen und die Entschädigungssumme bei 16 Milliarden Euro deckeln wollen. Experten warnen jedoch, dass die tatsächlichen Kosten für das hochverschuldete Berlin auf bis zu 28 Milliarden Euro steigen könnten.
Während die Union das Gesetz zügig verabschieden will, gibt es scharfe Kritik von den Linken. Die Bundestagsabgeordnete Caren Lay bezeichnete die Initiative als riskant und betonte, dass das Recht auf Vergesellschaftung im Grundgesetz verankert ist.